Beschäftigte bestimmen mit
EuGH urteilt, deutsche Regelung zur Besetzung von Aufsichtsräten ist EU-rechtskonform
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die deutschen Regeln zur Wahl von Beschäftigten in Aufsichtsräte bestätigt. Dass dies gegen EU-Recht verstoßen könne, wiesen die Luxemburger Richter am Dienstag zurück. Es sei rechtens, dass nur deutsche Beschäftigte Vertreter in die Kontrollgremien deutscher Unternehmen wählen dürfen – ohne ihre Kollegen bei Konzerntöchtern im EU-Ausland.
Interessant für Arbeiter ist auch ein Einzelaspekt des Urteils: Der EuGH stellte klar, dass man bei einem Umzug zum Arbeiten ins EU-Ausland nicht dieselben Bedingungen verlangen kann wie in der Heimat.
Geklagt hatte Konrad Erzberger, »Jungunternehmer« aus Berlin, gegen den Re...
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