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06.07.2017 / Inland / Seite 8

»Keine Antwort, aber ein Gebührenbescheid«

Niedersachsen erlässt ein Informationsfreiheitsgesetz. Doch das enthält skurrile Regelungen. Ein Gespräch mit Manfred Redelfs

Ben Mendelson

In vier Bundesländern gibt es noch kein Informationsfreiheitsgesetz, auch IFG genannt, das den Bürgern einen Zugang zu amtlichen Informationen sichert. Wie bewerten Sie diesen Umstand?

Auf jeden Fall sollten zunächst die Bundesländer tätig werden, die noch gar keine Regelung hierzu erlassen haben. Das betrifft Bayern, Sachsen, Hessen und Niedersachsen. In Niedersachsen gibt es nun ein wenig Bewegung. Ein Gesetzentwurf der rot-grünen Landesregierung soll im August in einer Ausschusssitzung beraten werden. Das Gesetz ist allerdings sehr schlecht und enthält zahlreiche Ausnahmeregelungen, mit denen Anträge von Bürgern abgewiesen werden können. Es wird auch noch kein Transparenzregister wie in Hamburg geschaffen.

Transparenzregister sind ein Kennzeichen moderner Gesetze: Öffentliche Einrichtungen werden so dazu verpflichtet, aktiv Informationen ins Internet zu stellen, nicht nur auf Nachfrage von Bürgern, Journalisten oder zivilgesellschaftlichen Organisationen...

Artikel-Länge: 4283 Zeichen

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