SPD einmal mehr eingeknickt
Bundestag beschließt Rehabilitierung nur eines Teils der Opfer staatlicher Schwulenverfolgung
Markus BernhardtDer Bundestag hat am Donnerstag abend mit den Stimmen aller Fraktionen beschlossen, dass Männer, die nach Paragraph 175 des Strafgesetzbuches verfolgt wurden, entschädigt werden sollen. Die Opfer der staatlichen Homosexuellenverfolgung sollen von nun an eine einmalige Entschädigung von 3.000 Euro für jede Verurteilung und zusätzlich 1.500 Euro für jedes angefangene Haftjahr erhalten. Insgesamt wurden rund 100.000 schwule und bisexuelle Männer in der Bundesrepublik unter Berufung auf Paragraph 175 strafrechtlich verfolgt, rund die Hälfte von ihnen infolgedessen verurteilt.
Der Paragraph, der einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe stellte, galt in der Bundesrepublik bis 1969 unverändert in der von den Nazis verschärften Fassung, die dafür bis zu fünf Jahre Haft vorsah. Noch 1957 hatte das Bundesverfassungsgericht den Paragraphen als rechtmäßig bezeichnet. Erst im Rahmen der Rechtsangleichung nach dem Anschluss der DDR an die alte B...
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