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20.05.2017 / Inland / Seite 5

Gerichte stärken Sonntagsschutz

Regelung beim Onlineversandhändler Amazon für rechtswidrig erklärt

Stefan Thiel

Die Genehmigung von Sonntagsarbeit am Amazon-Standort Bad Hersfeld in der Vorweihnachtszeit des Jahres 2014 war rechtswidrig. Zu diesem Urteil kam das Verwaltungsgericht Kassel in dieser Woche, wie die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) am Freitag mitteilte. Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung der Sonntagsarbeit durch das Regierungspräsidium Kassel nicht vorlagen. Nach den einschlägigen Regelungen des...

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