»Das ist die übliche Augenwischerei«
Handelsabkommen CETA bringt Beschäftigten keine weiteren Rechte. EU-Kommission will uns das Gegenteil weismachen. Gespräch mit Andreas Fisahn
Ralf WurzbacherWie dieser Tage das Handelsblatt berichtete, gibt es Unstimmigkeiten zwischen Kanada und der EU hinsichtlich der Möglichkeiten, Beschäftigtenrechte im Rahmen des Handelsabkommens CETA geltend zu machen. Dabei sollen die Kanadier auf weitergehende Rechte pochen als die EU-Kommission. Wie bewerten Sie das?
Ich kenne die Positionen nicht im einzelnen und weiß auch nicht, wie weit die beiden Seiten auseinanderliegen. Ich kann mich nur an das halten, was im CETA-Text steht. Und dabei zeigt sich eben, dass der betreffende Artikel 23 windelweich formuliert ist. Zwar heißt es da, dass die Einhaltung von Arbeitnehmerrechten in Gestalt der ILO-Kernarbeitsnormen verpflichtend ist. Zu den Fragen allerdings, was passiert, wenn ein Unternehmen gegen die Vorgaben verstößt, wie wird in einem Streitfall entschieden und wie werden Zuwiderhandlungen geahndet, bleibt der Vertrag völlig unkonkret.
Inwiefern ist das so?
Als Schlichtungsmechanismen bei Konflikten werden hier ledi...
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