Nicht gedeckt
Weder Grundgesetz noch Völkerrecht noch Bündnisabkommen verlangen vom deutschen Staat, dass er sein Militär in alle Winkel der Erde entsendet. Juristische Überlegungen zur Ablehnung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr
Gregor SchirmerNach Angaben des Bundesverteidigungsministeriums befinden sich gegenwärtig 3.208 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr in 14 Auslandsoperationen, darunter 964 in Afghanistan, 976 in zwei Mali-Einsätzen, 518 in Kosovo, 253 beim sogenannten Anti-IS-Einsatz in Syrien und Nachbarländern. Die Entsendung der Kontingente wurde auf Antrag der Bundesregierung vom Bundestag jeweils mit großer Mehrheit beschlossen. Nur die Linksfraktion hat – mit einer Ausnahme¹ und mit Stimmenthaltung einer Minderheit zum Einsatz in Sudan – geschlossen dagegen votiert. Die Bundesregierung behauptet in den Beschlussvorlagen, die Einsätze hätten sichere Rechtsgrundlagen im Grundgesetz, in der UN-Charta und in den Bündnisverträgen. Das erweist sich als nicht stichhaltig.
Hier soll jenseits der Einzelfälle und von deren jeweiligen Begründungen die prinzipielle Ablehnung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr juristisch untermauert werden. Die Partei Die Linke erklärt im Entwurf ihres Pr...
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