»Straftaten werden nicht zur Last gelegt«
Staatsschutzverfahren wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in der PKK vor deutschen Gerichten laufen weiter. Gespräch mit Britta Eder
Martin DolzerDerzeit findet in Hamburg ein Verfahren nach Paragraph 129 b Strafgesetzbuch, also mit dem Vorwurf der Bildung oder Unterstützung einer »kriminellen und terroristischen Vereinigungen im Ausland«, gegen den kurdischen Politiker Zeki Eroglu statt. Am heutigen Donnerstag ist der vierte Prozesstag. Worum geht es?
Unserem Mandanten wird vorgeworfen, dass er führender Kader der PKK sei. Konkrete Straftaten werden ihm nicht zur Last gelegt. Das Justizministerium hat im Oktober 2010 eine »Verfolgungsermächtigung« gegen die PKK gemäß Paragraph 129 gegeben. Durch eine solche Ermächtigung wird die Gewaltenteilung aufgehoben und Außenpolitik mittels Strafrecht gemacht.
Ob Handlungen der PKK-Guerilla, also der HPG-Volksverteidigungskräfte, gegen Angehörige türkischer Sicherheitsorgane gerechtfertigt sind, wurde in bisherigen Verfahren auf der völkerrechtlichen Ebene erörtert.
Mit Beschluss des Bundesgerichtshofs im Mai 2014 hat dieser entschieden, dass für durch die HPG ...
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