Aus Leserbriefen an die Redaktion
Vergesellschaftung der Bodennutzung
Zu jW vom 14. Februar: »Landnahme im Osten«
Ich halte es für falsch, wenn Jana Frielinghaus den Begriff »Kollektivierung« für die Vergesellschaftung der Bodennutzung in der DDR verwendet. Der Boden blieb grundsätzlich im Eigentum der einzelnen Genossenschaftsmitglieder der LPG. Die gemeinsame (genossenschaftliche) Nutzung des Bodens blieb Kernstück der LPG. Zur Erinnerung: Es gab drei Typen der LPG. Die Kollektivierung in der Sowjetunion bedeutete, dass es außer dem Staat keinen Eigentümer am Boden gab. Das »Dekret über den Grund und Boden« war ein Gesetz, das diese Nationalisierung festlegte. Grundlage bildeten Lenins Werke »Die Agrarfrage ...« und »Das Agrarprogramm der Sozialdemokratie« aus dem Jahre 1907/08 (LW Band 13, Seiten 169 bis 437). Dieser gewaltige Unterschied zwischen Vergesellschaftung der Bodennutzung in der DDR einerseits und dem Sowjetstaat als alleinigem Eigentümer allen Bodens andererseits wird ...
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