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Bessere Pflege, für einige
Seit dem 1. Januar gelten die Änderungen in der Pflegeversicherung. Teils werden die Leistungen erhöht, doch bei der stationären Versorgung wird gekürzt
Johannes SupeEs ist die größte Änderung an der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung im Jahr 1995: Mit Jahresbeginn ist die Umstellung von bislang drei Pflegestufen in fünf sogenannte Pflegegrade erfolgt. Dahinter steht die Einführung eines neuen »Pflegebedürftigkeitsbegriffs«, der festlegt, wer in der Bundesrepublik ein Anrecht auf Leistungen hat. Bisher galt im Grundsatz: Gezahlt wird nur für jene, die unter körperlichen Gebrechen leiden. Das neue System soll hingegen auch psychische Beeinträchtigungen berücksichtigen. Bei der Umstellung solle niemand schlechter, aber viele besser gestellt werden, heißt es vom Bundesgesundheitsministerium. Doch das stimmt nur bedingt.
Die Pflegeversicherung ist komplex, sie soll an dieser Stelle nur grob umrissen werden. Wer Anrecht auf ihre Leistungen hat kann diese in verschiedenen Formen beziehen. So gibt es zunächst das »Pflegegeld«, das ausgezahlt wird, wenn ein Pflegebedürftiger von seinen Angehörigen versorgt wird. Wird...
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