Gerichtshof setzt Grenzen
EuGH-Urteil: Allgemeine Vorratsdatenspeicherung illegal
Eine ausufernde Vorratsdatenspeicherung ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs rechtswidrig. Eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten sei mit EU-Recht nicht vereinbar, urteilten die Luxemburger Richter am Mittwoch (Rechtssachen C-203/15 und C-698/15). Datenschützer, Netzaktivisten und Vertreter der Digitalwirtschaft haben das Urteil einhellig begrüßt und fordern nun Konsequenzen. Es sei ein großer Erfolg für den Datenschutz und das Grundrecht auf Privatheit. Die Bundesregierung hält das geltende Gesetz in Deutschland zur Vorratsdatenspeicherung jedoch auch weiterhin für verfassungs- und europarechtskonform. Das EuGH-Urteil werde jetzt »sorgfältig ausgewertet«, teilte das Justizministerium mit....
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