Scheunentorgroße Schlupflöcher
Am 1. Januar 2017 soll eine Novelle des deutschen Völkerstrafgesetzbuches in Kraft treten. Laut Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) wird damit auch die Führung eines Angriffskrieges hierzulande umfassend unter Strafe gestellt. Das Gegenteil ist der Fall
Arnold Schölzel und Ekkehard SiekerAm 23. März dieses Jahres war einer Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums zu entnehmen: »Die Bundesregierung hat heute den von dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Völkerstrafgesetzbuches beschlossen.« Dessen Kernstück sei die Einführung eines neuen Paragraphen 13 in das 2002 in Kraft getretene deutsche Völkerstrafgesetzbuch (VStGB). Durch die Neuregelung werde neben der bislang strafbaren Vorbereitung erstmals auch die tatsächliche Durchführung eines Angriffskrieges im deutschen Recht unter Strafe gestellt. Das neue Gesetz solle am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Am 1. Juni übergab die Bundeskanzlerin den Entwurf dem Parlament, am 9. Juni behandelte der Bundestag das Gesetz in erster Lesung (Bundestagsdrucksache 18/8621). Soll es wie angekündigt zu Beginn kommenden Jahres in Kraft treten, müsste es in den nächsten Tagen abschließend im Parlament behandelt und auf der letzten S...
Artikel-Länge: 21192 Zeichen
Dieser Beitrag ist gesperrt und nur für Onlineabonnenten lesbar. Die Tageszeitung junge Welt finanziert sich vor allem aus den Aboeinnahmen. Mit einem Onlineabo tragen Sie dazu bei, das Erscheinen der jungen Welt und ihre Unabhängigkeit zu sichern.
Für Unentschlossene gibt es die Tageszeitung junge Welt auch am Kiosk, für 2,00 € wochentags und 2,50 € am Wochenende. Alle belieferten Verkaufsstellen in Ihrer Nähe finden Sie hier.
Vollen Zugriff auf alle Artikel bietet das Onlineabo. Jetzt bestellen unter www.jungewelt.de/abo.
Unverzichtbar! Jetzt junge Welt stärken.
Hilfe bei Einlog-ProblemenAbo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.