»Einen Betriebsrat dürfen sie nicht wählen«
Bislang galten die 25.000 DRK-Schwestern nicht als Beschäftigte. Nun entschied ein Gericht anders. Gespräch mit Gunnar Herget
Johannes SupeDie Schwestern des Deutschen Roten Kreuzes sollen künftig als Leiharbeiterinnen angesehen werden. Das hat kürzlich der Europäische Gerichtshof entschieden, nach dem sich wohl auch das deutsche Bundesarbeitsgericht richten wird. Die Gewerkschaft ver.di begrüßt das. Helfen Sie uns, diesen Entscheid zu verstehen: Als was galten die rund 25.000 Schwestern bislang?
Das Bundesarbeitsgericht, BAG, geht in ständiger Rechtsprechung seit 1956 davon aus, dass die DRK-Schwestern...
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