Lehrstück des Klassenkampfs
Für die Gleichbehandlung mit den Angestellten: Vor 60 Jahren erstreikten Arbeiter in Schleswig-Holstein die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Volker HermsdorfMit dem längsten Metallarbeiterstreik in der Geschichte der Bundesrepublik beseitigten gut 34.000 Beschäftigte vor 60 Jahren ein Unrecht, das seit Kaiser Wilhelms Zeiten bestand. Während in Westdeutschland ein Angestellter weiter sein Gehalt bekam, wenn er einmal krank wurde, erhielten Arbeiter drei Tage lang überhaupt nichts. Danach zahlte die Krankenkasse ihnen gerade einmal die Hälfte ihres Lohnes. Durch die Lohnfortzahlung auch für erkrankte Arbeiter, so lautete das Streikziel, sollte diese Unterscheidung in Beschäftigte erster und zweiter Klasse aufgehoben werden. Vier Urabstimmungen waren nötig, bis der am 24. Oktober 1956 begonnene Arbeitskampf nach 114 Tagen am 14. Februar 1957 mit einem Teilerfolg beendet wurde. Ein Gesetz zur völligen Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten trat in der Bundesrepublik jedoch erst 13 Jahre später, am 1. Januar 1970, in Kraft.
Ost-West-Unterschiede
Der Schleswig-Holstein-Streik für die Lohnfortzahlung ha...
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