»Die Bundeswehr muss kontrolliert werden können«
Es ist verfassungsrechtlich fragwürdig, wenn deutsche Soldaten in Incirlik nicht von Bundestagsabgeordneten besucht werden können. Ein Gespräch mit Andreas Fisahn
Gitta DüperthalMedien publizierten am Donnerstag die Absicht der Bundesregierung, sich von der Armenien-Resolution zu distanzieren. Darauf beharre die türkische Regierung, damit Bundestagsabgeordnete deutsche Soldaten besuchen dürften, die in Incirlik stationiert sind. Später wurde dementiert. Ist solch eine Distanzierung verfassungsrechtlich überhaupt zulässig?
Zunächst hat es keine Gesetzeskraft, wenn der Bundestag beschließt, das Vorgehen des einstigen Osmanischen Reichs gegen die Armenier als Völkermord zu bezeichnen. Es ist »nur« eine Meinungsäußerung, zudem aber eine wichtige Stellungnahme unserer Volksvertretung. Rechtlich darf die Bundesregierung anderer Meinung sein. Nach Auffassung einiger Juristen hat die Regierung außenpolitisch einen eigenen Kompetenzbereich. In seinem Urteil zum Lissabon-Vertrag hat das Bundesverfassungsgericht allerdings ausgeführt: Der Bundestag kann in der Europa-Politik in bestimmten Bereichen Weisungen erteilen. Wenn der Vertreter des ...
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