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25.07.2016 / Schwerpunkt / Seite 3

Der Fall Temme

NSU-Prozess: Von ungehörten Schüssen und unsichtbaren Sterbenden zur unglaublichen Plausibilität. Das Kritikerlob des OLG München für die Performance eines Geheimdienstlers

Wolf Wetzel

Mit zwei Pistolenschüssen wurde Halit Yozgat am Nachmittag des 6. Juni 2006 am Tresen seines Kasseler Internetcafés getötet. Die erste Kugel traf ihn in die rechte Schläfe und riss ihn vom Stuhl. Ein weiteres Geschoss drang in seinen Hinterkopf ein, als er fiel.

Das Oberlandesgericht (OLG) München hält laut Beschluss vom 12. Juli 2016 für glaubwürdig, dass der als Zeuge gehörte Andreas Temme, der damals im Nebenraum saß, keine Schüsse gehört habe – ein Mann, der seine Freizeit im Schützenverein verbringt. Es hält für nachvollziehbar, dass der hessische Verfassungsschützer Temme, der kurz nach dem Mordanschlag das Café verließ, nach dessen Angaben auf der Suche nach dem jungen Besitzer, dreimal an dem Sterbenden vorbeigegangen war, ohne ihn hinter einem Tisch liegen zu sehen. Es hält für glaubwürdig, dass der rund 1,90 Meter große V-Mann-Führer weder die Blutspritzer auf dem 73 Zentimeter hohen Tisch sah, auf den er ein Geldstück für die Computernutzung...

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