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10.06.2016 / Inland / Seite 2

»Es gibt jetzt klare Vorgaben für die Laufzeit«

Urteil des Bundesarbeitsgerichts: Ständig befristete Kettenverträge an Hochschulen nur in sehr engen Grenzen möglich. Ein Gespräch mit Andreas Keller

Ralf Wurzbacher

Das Bundesarbeitsgericht, BAG, in Erfurt hat mit Urteil vom Mittwoch erstmalig Kettenverträge für Wissenschaftler an Hochschulen für in Teilen rechtsmissbräuchlich erklärt. Die Klägerin war eine Mitarbeiterin der Universität Leipzig, die sich 22 Jahre lang von einer Befristung zur nächsten gehangelt hat. Wie bewerten Sie den Entscheid?

Es ist ein Erfolg, wenn höchstrichterlich entschieden wird, dass Kettenarbeitsverträge auch an den Hochschulen ihre Grenzen haben. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz, WissZeitVG, wurde von den Arbeitgebern bisher immer so ausgelegt, als unterlägen sie keinerlei Beschränkungen dabei, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dauerhaft mit immer neuen Kurzzeitverträgen zu beschäftigen. Zu bedenken ist allerdings, dass im konkreten Streitfall noch nicht die seit Anfang März geltende neue Rechtslage Berücksichtigung fand. Die Arbeitsverträge der Klägerin wurden noch nach altem Recht abgeschlossen.

Wäre also auf Basis des novellie...

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