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04.06.2016 / Inland / Seite 5

Kein Ende der Repression

Hartz-IV-Sanktionen: Karlsruhe kippt Richtervorlage wegen Formfehler. Verfassungsmäßigkeit bleibt ungeprüft

Susan Bonath

Ein Jahr lang hatten Hartz-IV-Gegner auf die Beschlussvorlage des Sozialgerichts Gotha (Thüringen) gehofft. Würde das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die darin als Grundrechtsverstoß eingestufte Sanktionspraxis der Jobcenter kippen? Doch auf diese Frage ging Karlsruhe gar nicht ein. Am Donnerstag veröffentlichte das BVerfG eine Pressemitteilung über seinen Beschluss in der Sache. Darin weist es die Eingabe unter Verweis auf hohe formelle Hürden ab: Die Gothaer Richter hätten nicht abschließend geklärt, ob das Jobcenter den Kläger hinreichend über die Rechtsfolgen von Versäumnissen belehrt hatte.

Laut BVerfG müssen Sozialgerichte Bundesgesetze vollständig »ausschöpfen«. Gebe es einen Grund, eine Sanktion aus rechtlichen Gründen aufzuheben, »kommt es auf die Verfassungsmäßigkeit nicht an«. Im behandelten Fall hatte der Kläger ein Jobangebot nicht angenommen. Darum kürzte das Jobcenter seine monatlichen Bezüge vom 1. Juli bis zum 30. September 2014 von 391 ...

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