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04.06.2016 / Inland / Seite 5

Kein Ende der Repression

Hartz-IV-Sanktionen: Karlsruhe kippt Richtervorlage wegen Formfehler. Verfassungsmäßigkeit bleibt ungeprüft

Susan Bonath

Ein Jahr lang hatten Hartz-IV-Gegner auf die Beschlussvorlage des Sozialgerichts Gotha (Thüringen) gehofft. Würde das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die darin als Grundrechtsverstoß eingestufte Sanktionspraxis der Jobcenter kippen? Doch auf diese Frage ging Karlsruhe gar nicht ein. Am Donnerstag veröffentlichte das BVerfG eine Pressemitteilung über seinen Beschluss in der Sache. Darin weist es die Eingabe unter Verweis auf hohe formelle Hürden ab: Die Gothaer Ric...

Artikel-Länge: 4131 Zeichen

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