Zum Inhalt der Seite
04.06.2016

Kein Ende der Repression

Hartz-IV-Sanktionen: Karlsruhe kippt Richtervorlage wegen Formfehler. Verfassungsmäßigkeit bleibt ungeprüft

Von Susan Bonath
Ein Jahr lang hatten Hartz-IV-Gegner auf die Beschlussvorlage des Sozialgerichts Gotha (Thüringen) gehofft. Würde das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die darin als Grundrechtsverstoß eingestufte Sanktionspraxis der Jobcenter kippen? Doch auf diese Frage ging Karlsruhe gar nicht ein. Am Donnerstag veröffentlichte das BVerfG eine Pressemitteilung über seinen Beschluss in der Sache. Darin weist es die Eingabe unter Verweis auf hohe formelle Hürden ab: Die Gothaer Ric...

Artikel-Länge: 4131 Zeichen

Lesen Sie 10 Wochen lang alle Inhalte der Tageszeitung junge Welt für nur 10 Euro. Das Aktionsabo endet automatisch nach Ablauf und muss nicht gekündigt werden.

Dein Abo zählt!

Weitere Optionen unter: www.jungewelt.de/abo.

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90