»Reine Willkür«
Trotz Anspruch: Im Jobcenter Börde erhielt Hilfesuchender kein Geld zur Überbrückung einer Notlage. Offenbar ist das kein Einzelfall
Susan BonathJahrelang hatte sich Malte S. (Name geändert) als Leiharbeiter durchgeschlagen. Nach der letzten Kündigung suchte er jedoch vergeblich eine neue Stelle. Er scheute jedoch den Gang zum Amt, hoffte weiter auf einen Job – bis er seine Wohnung verlor, seine Krankenversicherung nicht mehr zahlen konnte, ohne Konto und Geld dastand. Kurz vor Pfingsten beantragte er beim Jobcenter Börde (Sachsen-Anhalt) also doch das ihm eigentlich seit Monaten zustehende Arbeitslosengeld II. Weil er völlig mittellos war, bat er zudem um einen Vorschuss. Er befinde sich in einer Notlage, es gehe um Essen und Trinken, erläuterte er. Doch die Behörde wies ihn ab. Bares zur Überbrückung gebe es nicht, hieß es.
In der Leistungsabteilung erfuhr der junge Mann im Beisein von jW zunächst, Vorschüsse würden überhaupt nicht mehr gezahlt, da man die Anträge inzwischen zügiger bearbeite. »Ihren werde ich heute noch fertig machen«, versprach die Sachbearbeiterin. Weil das Jobcenter in seinem...
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