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30.04.2016 / Inland / Seite 5

Inklusion auf Sozialhilfeniveau

»Leeres Versprechen«: Behindertenverbände kritisieren Entwurf für Bundesteilhabegesetz

Susan Bonath

Menschen mit Behinderungen können in Deutschland meist nicht selbst bestimmen, wie sie leben und arbeiten wollen. Über ein Leben auf Sozialhilfeniveau kommen sie selten hinaus. Denn so niedrig sind die Freibeträge von Einkommen und Vermögen, wenn sie notwendige Hilfen beantragen. Ein Bundesteilhabegesetz soll das ändern. Jahrelang mussten Behinderte auf den Entwurf warten. Seit Dienstag liegt das 369seitige Papier vor, dessen Bestimmungen 2017 in Kraft treten sollen. Betroffene zeigen sich enttäuscht: Die Novelle greife viel zu kurz.

In Deutschland sind mehr als 7,5 Millionen Menschen schwerbehindert. Ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben regelt das Neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX). Danach stehen ihnen für »Maßnahmen zur Eingliederung« Leistungen zu, wozu etwa Hilfen zur Bewältigung des Alltags bis hin zu persönlicher Assistenz gehören. Träger können die Rentenversicherung, die Krankenkasse, die Bundesagentur für Arbeit, das Jugend- oder Sozialamt sein...

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