Ach wie gut, dass niemand weiß …
Die junge Welt darf Namen von Exneonazi und Geheimdienstmann nicht nennen. Nicht der einzige juristische Angriff auf diese Zeitung
Denis GabrielGestern hat die 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln die Tageszeitung junge Welt dazu verurteilt, eine identifizierende Berichterstattung über den langjährigen Neonazifunktionär im Geheimdienstauftrag J. H. zu unterlassen – sowie die Gerichts- und Anwaltskosten (mindestens 10.000 Euro) zu tragen. Es wird der Zeitung damit verboten, den Namen des Mannes im Zusammenhang mit dem Sprengstoffanschlag in der Kölner Probsteigasse zu nennen und damit die Öffentlichkeit umfassend über relevante Umstände zu informieren, die auch den NSU-Komplex betreffen. Der Verlag 8. Mai GmbH, in dem die Tageszeitung junge Welt erscheint, sieht darin eine massive Einschränkung der Pressefreiheit. Er wird das Urteil deshalb nicht akzeptieren und die nächste Instanz anrufen.
Denn der Mann, der öffentlich nicht genannt werden will, ließ sich für Nazizeitungen ablichten, trat auf Naziveranstaltungen auf, übernahm die Führerfunktion in der braunen Szene, wenn der Oberführer zum Beispi...
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