Rechtswidrige Intervention
Anmerkungen zum Syrien-Krieg unter völkerrechtlichen Gesichtspunkten
Gregor SchirmerWas geht in Syrien unter dem Aspekt des Völkerrechts eigentlich vor sich? Kann man das tödliche Durcheinander überhaupt noch mit rechtlichen Mitteln erfassen? Das ist in der Tat schwierig. Ich will es im folgenden versuchen. Maßstab der Beurteilung ist vor allem die UN-Charta, an die alle am Konflikt direkt oder indirekt beteiligten Staaten als Mitglieder der Vereinten Nationen gebunden sind.
Erstens. 2011 kam es zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen den regulären Streitkräften der legitimen Regierung Syriens und Kräften der Gegner von Staatspräsident Baschar al-Assad. Das war zunächst ein Bürgerkrieg, oder in der Sprache des »humanitären Kriegsvölkerrechts« ein »nichtinternationaler bewaffneter Konflikt«, und damit eine innere Angelegenheit Syriens. Dafür gilt der Grundsatz der Nichtintervention aus Artikel 2 Ziffer 7 der Charta, das Verbot der Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines souveränen Staates und Mitglieds der UNO.
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