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10.03.2016 / Kapital & Arbeit / Seite 9

Beute für die Bahn

Staatseigener Konzern übernimmt Nahverkehr in Kommunen. Die Stadt Pforzheim wurde als erste über den Tisch gezogen

Werner Rügemer

Die Bundestagsmehrheit novellierte 2013 das Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Es ging vor allem um die Interessen des Staatskonzerns Deutsche Bahn. Der betreibt nicht nur Schienenverkehr, sondern ist mit seiner Tochter DB Schenker auch das größte private Lkw-Unternehmen Europas. Das PBefG ermöglicht seitdem auch den Betrieb privater Fernbusunternehmen. Hier baut die DB ihren Anteil weiter aus.

Tücke im Gesetz

Was damals auch die Opposition im Bundestag nicht richtig bemerkte: Das Gesetz öffnet nach Artikel 8 auch die Kommunen als Privatisierungsfeld. Wenn sie am Betrieb ihres öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) einen Investor beteiligen wollen, müssen sie die »eigenwirtschaftliche« Variante bevorzugen. Das klingt harmlos, bedeutet jedoch: Der neue Betreiber muss allein durch Verkäufe – u. a. Tickets – seine Einnahmen decken. Da sich in allen Städten der ÖPNV zu sozial ausgewogenen Preisen nicht halten kann, zahlen die Städte aus den gewinnbringenden T...

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