Hängepartie für die NPD
Verbot der Neonazipartei hängt auch von ihrer Relevanz ab. In den Wahlkampf zieht sie dennoch
Claudia WangerinBis zu einem Urteil im NPD-Verbotsverfahren werden wohl noch Monate vergehen. Bis Mitte April hat die neofaschistische Partei Zeit, schriftlich neue Aspekte einzubringen. Sollte ihr das gelingen, nachdem die angekündigten »Knaller« bisher ausgeblieben sind, muss das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe womöglich weiter verhandeln. Eine Verzögerungstaktik wäre für die NPD aber nur bedingt von Nutzen. Neben ihren verfassungsfeindlichen Ideen gilt auch ihre reale Bedeutung als Maßstab für ihre Gefährlichkeit im Hinblick auf die Verbotsgründe. Rein juristisch nützt es ihr also, sich lächerlich zu machen – und vielleicht noch einen V-Mann-Verdacht gegen ein prominentes Parteimitglied zu erhärten. Politisch werbewirksam dürfte die Selbstdarstellung als womöglich vom Staat »ferngesteuerte« Partei aber nicht gewesen sein.
Diesen Offenbarungseid versuchte der NPD-Vorsitzende Frank Franz am Montag wettzumachen – er warb erst einmal provokant um Bündnispartner bei d...
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