Entlassungen bei XXXL-Möbelhaus legal
Mannheimer Gericht: Rechte des Betriebsrats blieben gewahrt, obwohl der nicht informiert worden war
Ralf WurzbacherBittere Enttäuschung für die knapp 100 Mitarbeiter des Mannheimer Möbelhauses XXXL Mann Mobilia, die das Unternehmen zu Monatsanfang ausgesperrt hatte. Am Dienstag entschied das Arbeitsgericht Mannheim, keine einstweilige Verfügung gegen ihre Freistellung zu erlassen. Eine solche hatte der zuständige Betriebsrat gefordert. Mit seinem Vorgehen habe das Unternehmen nicht gegen die Rechte der Beschäftigtenvertreter verstoßen, befand Richter Holger Willer. Bei der Gewerkschaft ver.di hätte man sich ein mutigeres Urteil gewünscht, wie der zuständige Sekretär Stephan Weis-Will erklärte. Nach Prüfung der Begründung werde man über eine mögliche Berufung entscheiden.
Wie berichtet, waren zum 1. Februar 99 Beschäftigte des Zentrallagers der XXXL-Filiale in der Spreewaldallee ohne Vorankündigung vor die Tür gesetzt worden. Das Arbeitsgericht hatte vorgestern darüber zu befinden, ob damit die Unterrichtungspflicht gegenüber dem Betriebsrat verletzt worden war. Der...
Artikel-Länge: 3280 Zeichen
Dieser Beitrag ist gesperrt und nur für Onlineabonnenten lesbar. Die Tageszeitung junge Welt finanziert sich vor allem aus den Aboeinnahmen. Mit einem Onlineabo tragen Sie dazu bei, das Erscheinen der jungen Welt und ihre Unabhängigkeit zu sichern.
Für Unentschlossene gibt es die Tageszeitung junge Welt auch am Kiosk, für 2,00 € wochentags und 2,50 € am Wochenende. Alle belieferten Verkaufsstellen in Ihrer Nähe finden Sie hier.
Vollen Zugriff auf alle Artikel bietet das Onlineabo. Jetzt bestellen unter www.jungewelt.de/abo.
Unverzichtbar! Jetzt junge Welt stärken.
Hilfe bei Einlog-ProblemenAbo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.