Länger arbeiten fürs Kinderkriegen
Bundesregierung will verhindern, dass Mutterschutzzeit auf »Rente mit 63« angerechnet wird
Susan BonathDie von der SPD bejubelte »Rente mit 63« hat Tücken. Nicht nur, dass sie lediglich in Anspruch nehmen kann, wer bis zum 63. Geburtstag 45 Jahre durchgehend sozialversicherungspflichtig beschäftigt war – was bei steter Flexibilisierung der Arbeitswelt die Ausnahme sein dürfte. Auch Zeiten, in denen sich Frauen im Mutterschutz befinden, fließen – anders als der Bezug von Arbeitslosengeld I, Krankengeld und zwei, bei Geburten nach 1992 drei Erziehungsjahre pro Kind – nicht in die Berechnung ein.
Damit würden Frauen diskriminiert, mahnt die Linksfraktion im Bundestag. Mit einem eigenen Gesetzentwurf will sie das ändern. Über diesen sollen die Abgeordneten am Donnerstag abstimmen. Doch die Chancen der Linken stehen schlecht: Die Parlamentarier im Ausschuss für Arbeit und Soziales aus den Reihen von CDU/CSU und SPD haben in einer Beschlussempfehlung bereits angekündigt, die Initiative der Linken abzulehnen.
Hintergrund ist, dass Frauen sechs Wochen vor und acht...
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