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16.09.2015 / Inland / Seite 4

Verfassungswidrige Strafen

Sozialgericht Dresden schließt sich Bedenken Gothaer Richter an. Oskar Lafontaine sieht sozialen Frieden durch Hartz IV und Lohndumping gefährdet

Susan Bonath

Ende Mai erklärte das Sozialgericht Gotha Sanktionen gegen Hartz-IV-Betroffene für grundgesetzwidrig. Es überwies die Frage an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe. Das Existenzminimum stehe in Deutschland jedem, selbst Strafgefangenen zu, heißt es in der Beschlussvorlage. Es dürfe nicht deshalb entzogen werden, weil jemand Auflagen des Jobcenters nicht einhalte. Damit verstoße das Zweite Sozialgesetzbuch (SGB II) gegen Menschenwürde und Berufsfreiheit. Mit dieser Auffassung steht die Gothaer Kammer nicht mehr alleine da: Das Sozialgericht Dresden schloss sich der Einschätzung in einem am Montag veröffentlichten Urteil vom 10. August an.

Zu einer zweiten Anrufung des BVerfG kam es aber nicht, weil die Dresdner Richter die Strafe gegen den Kläger bereits als Verstoß gegen das SGB II aufhoben. In einem solchen Fall bleibt Richtern der Zugang nach Karlsruhe versperrt. Der 48jährige Vater von vier Kindern hatte laut Urteil mehrere Stellenangebot...

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