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Kleingeredet und beschönigt
Hetze im straffreien Raum: Der Blog Politically Incorrect
Knut Mellenthin»Wer im Internet hetzt oder rassistische oder beleidigende Äußerungen verbreitet, muss mit Strafe rechnen«, kommentierte der Tagesspiegel am 21. August die Verurteilung eines Berliners wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 4.800 Euro. Das war vermutlich gut gemeint, aber sicher voreilig. Denn dass der Paragraph 130 StGB (Volksverhetzung) gegen ausländerfeindliche Hetzer angewendet wird, ist leider immer noch ein Ausnahmefall. Der Verurteilte hatte es mit Sät...
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