Grundrechte in Gefahr
Spartengewerkschaften klagen gegen Tarifeinheitsgesetz. Bayern will Streikrecht weiter einschränken
Simon ZeiseDie große Koalition hat ganze Arbeit geleistet. Seit Freitag ist das »Tarifeinheitsgesetz« in Kraft getreten. Fortan soll in Betrieben nur noch die größte Gewerkschaft über das Streikrecht verfügen und Tarifverträge abschließen dürfen. Der Bundestag hatte das Gesetz im Mai mit breiter Mehrheit verabschiedet, den Bundesrat passierte es Mitte Juni. Erst am Donnerstag wurde es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat damit in Kraft. Die Spartengewerkschaften Marburger Bund (Ärzte) und Cockpit (Piloten) hatten bereits im Vorfeld angekündigt, bei Inkrafttreten des Gesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu klagen. Am Freitag legten sie schließlich Verfassungsbeschwerde ein. Beide beantragten zudem eine einstweilige Anordnung, damit das Gesetz zunächst nicht angewendet wird. Auch die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) bekräftigte, in Kürze juristisch gegen das Gesetz vorzugehen.
Der Marburger Bund begründete den Schritt damit, dass ...
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