Sparen durch Strafen
Regierung: Jobcenter verhängten seit 2007 Sanktionen gegen Erwerbslose in Milliardenhöhe. Sozialgerichte in Leipzig und Frankfurt am Main verteidigen die Praxis.
Susan BonathHartz IV ist das Existenzminimum. Nur Erwerbslose ohne jedes Vermögen erhalten die Leistung. Allerdings: Wenn Betroffene sich einer Anordnung des Jobcenters nicht fügen, darf ihnen vom Minimum noch etwas weggenommen werden. Ein Sanktionskatalog im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II, Paragraph 31) macht es möglich. Und die Ämter strafen ausgiebig – seit 2012 eine Million Mal pro Jahr. Damit sorgen sie für einen »guten Schnitt«: Gut 1,55 Milliarden Euro sparte die Bundesagentur für Arbeit (BA) in den vergangenen acht Jahren durch Sanktionen ein. Von 2007 bis 2014 flossen so jährlich zwischen 182 und 203 Millionen Euro zurück. Das teilte die BA jetzt auf Anfrage der Bundestagsabgeordneten Sabine Zimmermann (Die Linke) mit. Die Antwort liegt jW vor.
Zimmermann nannte es »pervers, dass der Bundeshaushalt durch das Unterschreiten des Minimums von nachgewiesen hilfebedürftigen Personen konsolidiert wird«. Die Folge: Sanktionsbefürworter diskutieren erneut über die...
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