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15.06.2015 / Inland / Seite 5

Sanktionsbefürworter begehren auf

Nach Gothaer Urteil: Wirtschaft, Regierung und Bundesagentur verteidigen Hartz-IV-System

Susan Bonath

Mit Hartz IV wurde das Recht auf ein »menschenwürdiges Existenzminimum« abgeschafft. Grundsicherung gibt es heute gegen Wohlverhalten. Halten sich Betroffene nicht an Auflagen, dürfen Jobcenter sie sanktionieren. Anspruch auf Ersatz haben sie nicht. Das Sozialgericht Gotha hält das für verfassungswidrig, Karlsruhe soll entscheiden. Im Bundesverband der mittelständischen Wirtschaft stößt das auf Unmut. Dessen Thüringer Geschäftsführer Günther Richter findet den Gothaer Beschluss »unglaublich«. »Es muss Sanktionen geben, damit der Anreiz erhalten bleibt, eine Arbeit aufzunehmen«, sagte er der Thüringer Allgemeinen (TA) vom Wochenende. Heike Werner (Die Linke), Arbeits- und Sozialministerin im Freistaat, hält dagegen. »Unverzüglich« müsse die Bundesregierung einen Stopp der Sanktionspraxis anweisen, bis es ein Grundsatzurteil gebe, forderte sie. Diese hat jedoch bereits deutlich gemacht, dabei nicht mitzuziehen.

Wie das Strafsystem funktioniert, zeigt der Fa...

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