Schlag gegen Grundrechte
Neues Verfassungsschutzgesetz
Gastkommentar von Ulla JelpkeDie Bundesregierung zieht ihre eigenen Schlussfolgerungen aus den Verwicklungen des Verfassungsschutzes in die NSU-Verbrechen: Der Inlandsgeheimdienst soll noch mehr spitzeln, und seine V-Leute sollen ganz legal Straftaten begehen dürfen.
Stehen eingangs euphemistische Formulierungen von einem »zukunftsausgerichteten Verfassungsschutz« im Gesetzentwurf, wird hinten in der Begründung Tacheles geredet und von der »Abrundung«, also dem Ausbau der Beobachtungstätigkeit, gesprochen. »Eigentlich«, so steht da wörtlich, sei die »Übermittlung aller Informationen zur zentralen Auswertung« an das Bundesamt erforderlich, um »das Risiko von Erkenntnisausfällen« zu minimieren. Das betrifft zum einen den Austausch der Daten zwischen Bundesamt und Landesämtern. Bisher war das nur erlaubt, wenn die Informationen für die jeweilige Aufgabenerfüllung »erforderlich« waren. In Zukunft s...
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