Existenzfrage ans Amt delegiert
Hartz IV: Welche Wohnkosten sind »angemessen«? Das Verfassungsgericht prüft
Susan Bonath»Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt«, heißt es in Paragraph 22 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II). Und weiter: »... soweit diese angemessen sind«. Was »angemessen« ist, müssen die Jobcenter selbst festlegen. Das Sozialgericht (SG) Mainz hält diese Passage für zu unbestimmt und damit verfassungswidrig. Der Gesetzgeber dürfe die Ausgestaltung des Anspruchs auf ein soziokulturelles Existenzminimum nicht an Verwaltungen oder Gerichte delegieren, heißt es in der jetzt veröffentlichten Begründung des Urteils vom Dezember 2014 (Aktenzeichen: S 3 AS 130/14). Dies werde jedoch praktiziert, denn aus den Formulierungen der Gesetzespassage ergebe sich kein bezifferbarer Anspruch, der eingeklagt werden könne, so die Richter. Nun muss das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) prüfen und entscheiden. Den Rechtsstreit setzte das Sozialgericht bis dahin aus.
Geklagt hatte ein teilweise erwerbsunfähiger Mann. Das Job...
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