Staatsgeld für Kohlestrom
2015 Jahr wird es enger für die »erneuerbaren« Energiequellen. Es gilt »Ausschreibungspflicht«, und Großkonzerne fordern »Kapazitätsmarkt«
Wolfgang Pomrehn2015 könnte zum Entscheidungsjahr für die Energiewende werden, heißt es beim Bundesverband Windenergie. Dem machen vor allem die Diskussion um einen sogenannten Kapazitätsmarkt und die geplante Ausschreibungspflicht Sorgen. Hinter dem Schlagwort »Kapazitätsmarkt« verbergen sich Forderungen der Betreiber von Gas- und Kohlekraftwerken nach Unterstützung für ihre Anlagen, die auf dem Strommarkt von der sauberen Konkurrenz und den Braunkohlekraftwerken in die Zange genommen werden. Ausschreibungspflicht bezieht sich auf eine wesentliche Änderung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom Juli 2014. Demnach soll ab 2017 der Strom aus dann errichteten Windkraft-, Solar- und Biogasanlagen – von Ausnahmen abgesehen – nur noch über ein kompliziertes neues Ausschreibungsverfahren gefördert werden, das zentral von der Bundesnetzagentur organisiert wird. Der Anfang soll schon vorher mit Freiflächenanlagen gemacht werden. Die Bundesregierung wird dazu in den...
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