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23.12.2014 / Betrieb & Gewerkschaft / Seite 15

Keine Interessenvertretung

Miese Entlohnung und unbezahlte Überstunden statt »Luxusmode und Fine Jewelry«: Onlinehändler Stylebop.com verhindert mit Kündigungen Betriebsratswahl.

Gudrun Giese

In jedem Betrieb mit fünf und mehr Beschäftigten kann ein Betriebsrat gewählt werden – so sieht es das Betriebsverfassungsgesetz vor. Das Unternehmen hat an dieser Stelle nichts zu melden, darf die Wahlvorbereitungen nicht behindern oder einschränken und den Initiatoren einer Beschäftigtenvertretung weder mit Sanktionen drohen noch sie gar entlassen. Soweit die Theorie.

In der Praxis sieht das allerdings oft ganz anders aus. Gerade in kleinen und mittelgroßen ...

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