Wohltat mit Grenzen
Augsburg gewährt Bedürftigen ein Sozialticket. Hartz-IV-Bezieher zählen nicht dazu
Christina MüllerErwerbsunfähige Sozialgeldbezieher, Wohngeldberechtigte, Asylsuchende: Seit Juli dieses Jahres können Augsburger, die zum Leben auf staatliche Zuschüsse angewiesen sind, bei der Stadt ein Sozialticket beantragen. Nur wer Hartz IV bekommt, ist von der Wohltat ausgeschlossen. Damit werde eine einzelne Gruppe von Hilfsbedürftigen ungleich behandelt, dies sei rechtswidrig, urteilte das Verwaltungsgericht Augsburg in einer mündlichen Verhandlung am Dienstag. Geklagt hatten vier Betroffene, denen das verbilligte Ticket verwehrt worden war. Die Verwaltung der bayrischen Stadt muss die Vergaberichtlinien jetzt überarbeiten.
Wie man in Augsburg damit umgeht, ist noch offen. Das Ticket auf alle Bedürftigen auszudehnen, ist eine Option. Die andere wäre, es ganz zu kippen. Es geht auch um Finanzen, erklärte Sozialbürgermeister Stefan Kieler gestern in einer Mitteilung. »Das Urteil ist für die Stadt Augsburg schwierig zu handhaben«, so der SPD-Politiker. Der Stadtrat...
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