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03.09.2014 / Inland / Seite 4
Kein Schuldner per se
»Beitragsservice« versucht, Rundfunkgebühren auch bei Hartz-IV-Beziehern einzutreiben. Betroffene können sich jedoch wehren, auch rückwirkend
Susan Bonath
Keine Lust auf Musikantenstadl? Pech gehabt, bezahlt werden muß die Sendung trotzdem, wie auch alle anderen öffentlich-rechtlichen Schmonzetten. Denn seit dem 1. Januar 2013 hat jeder, der eine Wohnung hat oder ein Unternehmen betreibt, monatlich 17,98 Euro für eine Leistung zu entrichten, die er am Wohn- oder Arbeitsort theoretisch in Anspruch nehmen könnte. Ob er will oder nicht. Und der »Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio«, vormals Gebühreneinzugszentrale (...
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