Genpflanzen-Mogelpackung
EU-Umweltministerrat hat beschlossen: Mitgliedsstaaten dürfen nationale Anbauverbote erlassen
Staaten können dem Beschluß zufolge unter Berufung etwa auf die »öffentliche Ordnung« oder »sozioökonomische Gründe« Verbote für ihr Territorium aussprechen. Bislang müssen die Länder solche Vorschriften, wenn es sich um von der EU-Kommission zugelassene Pflanzen handelt, mit neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen belegen, was schwierig ist. Bevor die neuen Regeln Gesetz werden können, müssen die EU-Staaten noch mit dem Europaparlament verhandel...
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