Einbürgerung auch ohne Sprachkenntnisse
Bundesverwaltungsgericht: Deutschdefizite kein zwingender Hinderungsgrund, alte Vorstrafen dagegen schon
Sven EichstädtDie Richter des zehnten Senats schlossen sich den Auffassungen ihrer Kollegen vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und beim Oberverwaltungsgericht Münster an, die schon im Januar 2010 bzw. 2013 darüber entschieden hatten, daß das Beherrschen der deutschen Sprache nicht zwingend für eine Einbürgerung erforderlich ist. Zugleich widersprachen sie der Ansicht der Stadt Bochum, daß zwei 1988 und 1992 aus Iran und der Türkei nach Deutschland gekommene Frauen während ihres schon recht langen Aufenthalts hier genügend Zeit gehabt hätten, Deutsch zu lernen.
Der Vorsitzende Richter Uwe-Dietmar Berlit eri...
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