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Urteil: Berliner Wasserpreis überhöht
Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt Anordnung des Kartellamts zur Senkung – und dessen Zuständigkeit
Ben MendelsonEs stützt die Auffassung, die zuvor bereits das Verwaltungsgericht Köln und das Oberverwaltungsgericht Münster indirekt vertreten hatten: Die BWB seien privatrechtlich verfaßt, daher sei auf die von ihnen erhobenen Wasserentgelte auch das Gesetz zur Wettbewerbsbeschränkung anzuwenden, über dessen Einhaltung das Kartellamt wacht. Vertreter der BWB und Mitglieder der Regierungsfraktionen hatten kürzlich gegenüber jW beteuert, die Forderung nach Senkung der Tarife an sich sei ni...
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