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21.03.2014 / Kapital & Arbeit / Seite 9

Ausnahmen unbegründet

Wissenschaftler und Erwerbslosenverbände kritisieren, daß Minderjährige und »Langzeitarbeitslose« vom geplanten Mindestlohn ausgeschlossen werden sollen

Daniel Behruzi
Für die geplanten Ausnahmen beim Mindestlohn gibt es weder eine ökonomische noch eine juristische Rechtfertigung. Zu diesem Ergebnis kommt eine am Donnerstag vorgestellte Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Ein von dem Bremer Professor Andreas Fischer-Lescano erstelltes Gutachten belegt zudem, daß der Ausschluß von sogenannten Langzeitarbeitslosen und Jugendlichen unter 18 Jahren eine Dis...

Artikel-Länge: 7053 Zeichen

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