Schnäppchen für Erben
Treuhand-Nachfolgerin veräußerte 2013 Agrarland vor allem an Nachkommen von »Alteigentümern« – für 2300 Euro je Hektar. Übrige Käufer zahlten im Schnitt mehr als 15000
Jana FrielinghausZu Spottpreisen dürfen auch Urenkel und andere Verwandte im Zuge der Bodenreform ab 1945 enteigneter Grundbesitzer rund 30 Hektar Acker und Wald erwerben. Grundlagen hierfür sind das sogenannte Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) sowie das im Februar 2011 im Bundesrat verabschiedete Zweite Flächenerwerbsänderungsgesetz. Nach letzterem müssen die Erwerber nicht in Land- oder Forstwirtschaft tätig sein, außerdem werden für den Verka...
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