Sanktionen gegen Schüler
Zeugniskontrolle: Kinder von Hartz-IV-Beziehern müssen sich vor niedersächsischem Jobcenter rechtfertigen. 15jährige sollen auf Stellengesuche reagieren
Susan Bonath»Ich möchte mit Ihnen Stellengesuche und vermittlungsrelevante Daten besprechen ...«, forderte die Behörde Max erstmals im Jahr 2011 auf. Er sollte Bewerbungen, Lebenslauf, Schulbescheinigung und eine Kopie seines letzten Zeugnisses mitbringen. Leiste er dem nicht Folge, »können Ihre Leistungen ganz oder teilweise eingestellt werden«, ließ die Behörde den Jungen wissen. Derzeit stehen Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren monatlich 289 Euro zu. Kindergeld und ...
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