»Das Urteil hat mich nicht überrascht«
Christliche Gewerkschaften durften laut Bundesarbeitsgericht keine Tarifverträge abschließen. Nachzahlungen sind schwer einzufordern. Gespräch mit Thomas Klebe
Ralf WurzbacherThomas Klebe ist der Justitiar der Industriegewerkschaft Metall
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat am Dienstag den Anspruch von Leiharbeitern auf gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaft im Grundsatz bekräftigt. Allerdings dürften die wenigsten der Beschäftigten etwas davon haben, die in der Vergangenheit mit Billiglöhnen abgespeist wurden. Warum ist das so?
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