28.02.2013 / Inland / Seite 8
»Das Eilverfahren ist für Betroffene ein Glücksspiel«
Seit 2012 wird EU-Bürgern der Zugang zum deutschen Sozialsystem verwehrt. Jobcenter entscheiden willkürlich. Gespräch mit Lutz Achenbach
Carmela NegreteLutz Achenbach ist Anwalt für Sozialrecht in Berlin und unterstützt das »Berliner Netzwerk gegen den deutschen EFA-Vorbehalt«
Was ist das Europäische Fürsorge-Abkommen (EFA), und welche Bedeutung hat es für EU-Bürger, die in Deutschland Leistungen vom Jobcenter beantragen wollen?
Die Bundesregierung hat im November 2011 einen sogenanntenVorbehalt gegen die Anwendung des EFA auf das Arbeitslosengeld II angemeldet. Damit sollten EU-Bürgern entsprechende Leistungen verwehrt werden. Wie sieht die Praxis heute aus?
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