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12.02.2013 / Schwerpunkt / Seite 3

Fliegende Tötungsmaschinen in der Bundeswehr

Auch die BRD wappnet sich für neue Kriege. Verteidigungsminister bagatellisiert Drohneneinsätze

Klaus Eichner
Die Bundesregierung legte am 21. Februar 2008 ein Dokument unter dem Titel: »Konzeptionelle Grundvorstellungen (KGv) zum Einsatz unbemannter Luftfahrzeuge in der Bundeswehr« vor. Darin wurde erstmals öffentlich als Option auch die Bewaffnung derartiger unbemannter Flugzeuge aufgeführt. In vorhergehenden Dokumenten wurde seit Anfang der 90er Jahre lediglich die Funktion als Mittel der Aufklärung – insbesondere bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr – formuliert. Immer noch verschlüsselt charakterisierten Bundeswehrautoren vor gut zwei Jahren die Bedeutung von Kampfdrohnen im Rahmen der Bundeswehrreform z.B. mit folgenden Worten: »Die Nutzung von unbemannten Luftfahrzeugsystemen oder Unmanned Aicraft Systems (UAS) gewinnt vor dem Hintergrund aktueller und zukünftiger Einsätze der Bundeswehr erheblich an Bedeutung.« (...

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