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07.11.2012 / Antifaschismus / Seite 15

Hahn muß nicht für Blockade zahlen

Erleichterung nach zweieinhalb Jahren: Verfahren gegen sächsischen Landtagsabgeordneten der Linkspartei wegen Protest gegen Neonaziaufmarsch ohne Auflagen eingestellt

Der sächsische Landtagsabgeordneten André Hahn (Die Linke) hat sich erleichtert über das Ende seines Prozesses wegen der Blockade des Neonazisaufmarsches am 13. Februar 2010 geäußert. »Heute ist das Verfahren gegen mich endgültig und ohne jede Auflage eingestellt worden«, sagte Hahn am Dienstag. Ihm war ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz vorgeworfen worden. Die Staatsanwaltschaft hielt ihn für einen führenden Kopf der Proteste gegen einen Neonaziaufmarsch in D...

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