Nun doch Rente für Witwe von Naziopfer
Nordrhein-Westfalen hatte nach Tod des KZ-Überlebenden Anspruch angezweifelt und Leistung verweigert
Nach dem Tod des Sinto Anton B. 2009 hatte die Bezirksregierung dessen krankheitsbedingten Anspruch auf eine Opferrente angezweifelt und die Zahlung einer Hinterbliebenenrente an seine Frau verweigert. Die Witwe hat nun drei Wochen Zeit, den Vergleich zu prüfen und gegebenenfalls zu widerrufen. In diesem Fall will das Landgericht Ende September eine Entscheidung verkünden. Für Eva B. ging es in dem Verfahren um die finanzielle Existenz. Sie habe inzwischen ihre Lebensversicherung aufgebraucht, sagte die 62jährige, di...
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