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Gericht: Lebensmittelgutscheine reichen
Sozialrichter in Karlsruhe erklärten 100prozentige Streichung von Hartz-IV-Bezügen für zulässig
Susan BonathGeklagt hatte den Angaben zufolge ein 52jähriger, der seit 2005 Grundsicherungsleistungen bezieht. Das zuständige Jobcenter hatte ihm die Leistungen bereits von April bis Juni 2011 verweigert, weil er »seiner Pflicht zum ausreichenden Nachweis von Eigenbemühungen zum Erlangen von Arbeit« nicht nachgekommen sei. Daraufhin stellte ihm die Behörde eine Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt zu, ...
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