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11.02.2012 / Inland / Seite 8

»Es gibt keine Gleichheit vor dem Gesetz«

Der türkische Premier, das deutsche Völkerstrafgesetzbuch und die ­»schützende Hand« für NATO-Partner. Ein Gespräch mit Heinz-Jürgen Schneider

Claudia Wangerin
Rechtsanwalt Heinz-Jürgen Schneider stellte mit seiner Kollegin Britta Eder eine inzwischen zurückgewiesen Strafanzeige gegen türkische Politiker und Militärs wegen Kriegsverbrechen.

Sie werfen der Bundesanwaltschaft vor, das deutsche Völkerstrafgesetzbuch zum »Gesinnungsinstrument« zu degradieren, weil sie es ablehnt, gegen den türkischen Premier Recep Tayyip Erdogan sowie andere türkische Politiker und Militärs wegen Kriegsverbrechen zu ermitteln. Das Gesetzeswerk existiert noch nicht lange. Mit welcher Intention wurde es aus Ihrer Sicht überhaupt geschaffen?

Spitzenpolitiker und hochrangige Militärs sollten nicht, bei von ihnen befohlenen schweren Kriegsverbrechen in ihren Ländern, durch Amt und Generalsuniform vor Verfolgung geschützt sein. Das war die Intention bei der Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag. Das deutsche Völkerstrafgesetzbuch von 2002 ist dazu die nationale gesetzliche Grundlage. In der Theorie ein richtiger Sch...

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