Staatsbürger zweiter Klasse
Deutsche palästinensischer Herkunft erhalten in Israel und den palästinensischen Gebieten keinen Schutz von BRD-Auslandsvertretungen
Claudia Wangerin»Mir wurde die Einbürgerungsurkunde vorgelegt, und der Beamte sagte: ›Halt, Sie müssen sich vorher noch was durchlesen und unterschreiben, danach kriegen Sie die Staatsbürgerschaft‹«, schilderte Ibrahim Chehadeh, der in Berlin lebt.
Was er damals zu lesen bekam, war ein Merkblatt des Innenministeriums für Deutsche palästinensischer Herkunft. Darin heißt es wörtlich: »Ihnen wird das Recht bestritten, in den palästinensischen Gebieten und in Israel diplomatischen oder konsularischen Schutz von den deutschen Auslandsvertretungen zu erhalten.« Sollte er nicht einverstanden sein, klärte der Beamte Cheha...
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